Familie und Kinder
Kinderabsetzbetrag in Österreich: Automatisch mit der Familienbeihilfe
Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden. Er ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der aber wie eine laufende Zahlung wirkt — auch wenn keine Steuer anfällt. Wer Familienbeihilfe bezieht, erhält ihn automatisch.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Finanzamt Österreich, Auszahlung mit der Familienbeihilfe
- Höhe
- Fester Monatsbetrag je Kind, jährlich valorisiert. Aktuelle Höhe auf oesterreich.gv.at prüfen.
- Antragsfenster
- Kein eigener Antrag nötig
Eckdaten
| Antrag | nicht erforderlich |
|---|---|
| Voraussetzung | Bezug von Familienbeihilfe |
| Auszahlung | gemeinsam mit der Beihilfe |
| Wirkung | unabhängig von der Steuerhöhe |
Voraussetzungen
- Laufender Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Kein weiterer eigener Antrag erforderlich
Schritt für Schritt
Familienbeihilfe sicherstellen
Der Kinderabsetzbetrag hängt vollständig am Beihilfenbezug. Wer keine Familienbeihilfe beantragt hat, verliert automatisch auch diesen Betrag.
Auszahlung auf dem Kontoauszug prüfen
Beihilfe und Absetzbetrag werden gemeinsam überwiesen. Der ausgezahlte Betrag ist daher höher als der reine Beihilfensatz — das verwirrt beim ersten Mal.
Nicht mit dem Familienbonus verwechseln
Der Kinderabsetzbetrag wird ausgezahlt, der Familienbonus Plus mindert die Steuer. Beide bestehen nebeneinander und schließen einander nicht aus.
Bei getrennten Eltern die Zuordnung klären
Der Absetzbetrag folgt der Familienbeihilfe. Wer die Beihilfe bezieht, erhält auch den Absetzbetrag.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Kinder ohne laufenden Familienbeihilfenbezug
- Zeiträume, in denen die Familienbeihilfe ruht oder eingestellt ist
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Besteht unabhängig neben Familienbonus Plus, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld. Es gibt keine Anrechnung untereinander — diese Leistungen addieren sich.
Ein Absetzbetrag, der wie eine Zahlung wirkt
Systematisch ist der Kinderabsetzbetrag Teil des Steuerrechts, praktisch verhält er sich wie eine laufende Familienleistung: Er wird monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen, unabhängig davon, ob überhaupt Einkommensteuer anfällt. Damit erreicht er auch Haushalte ohne Steuerlast. Für die Haushaltsplanung ist er schlicht Teil des monatlichen Beihilfenbetrags — die steuerliche Einordnung spielt im Alltag keine Rolle.
Warum viele ihn nicht kennen
Weil kein eigener Antrag nötig ist und die Auszahlung im Beihilfenbetrag aufgeht, wissen viele Familien nicht, dass sie ihn beziehen. Das ist unproblematisch, solange die Familienbeihilfe läuft. Relevant wird es erst, wenn die Beihilfe endet — etwa mit dem Ausbildungsende eines volljährigen Kindes: Dann fällt nicht nur die Beihilfe weg, sondern auch der Absetzbetrag. Der monatliche Einkommensverlust ist deshalb größer, als die reine Beihilfentabelle vermuten lässt.
Einnahmen vollständig erfassen
budgethub.ch trennt Familienbeihilfe und Absetzbetrag — so siehst du, was beim Auslaufen tatsächlich wegfällt.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Muss ich den Kinderabsetzbetrag beantragen?
Nein. Er wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt.
Bekomme ich ihn auch ohne Steuerlast?
Ja. Er wird unabhängig von der Höhe der Einkommensteuer ausgezahlt.
Ist das dasselbe wie der Familienbonus Plus?
Nein. Der Absetzbetrag wird ausgezahlt, der Familienbonus mindert die Steuer. Beide bestehen nebeneinander.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- EStG — Einkommensteuergesetz — Kinderabsetzbetrag und Auszahlungsmodus
- FLAG — Kopplung an den Familienbeihilfenbezug
- oesterreich.gv.at — Aktuelle Beträge
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.