Soziales

Befreiung vom ORF-Beitrag in Österreich beantragen

Die Befreiung vom ORF-Beitrag wird über die zuständige Befreiungsstelle beantragt und setzt geringes Einkommen oder den Bezug bestimmter Leistungen voraus. Sie ist zugleich Schlüssel für die Befreiung von weiteren Abgaben — der Nutzen geht über den Beitrag hinaus.

Ebene
Bund
Stelle
Zuständige Gebührenbefreiungsstelle
Höhe
Entfall des Beitrags sowie gekoppelter Abgaben, teils Zuschuss zum Fernsprechentgelt.
Antragsfenster
Laufend, Wirkung meist ab Folgemonat; befristet mit Verlängerung

Eckdaten

GekoppeltBefreiung weiterer Abgaben
ZusätzlichZuschuss zum Fernsprechentgelt
BefristetVerlängerung nötig
Voraussetzunggeringes Einkommen oder Leistungsbezug

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Einkommensgrenze prüfen

    Maßgeblich ist das Haushaltsnettoeinkommen, wobei bestimmte Abzüge berücksichtigt werden — etwa außergewöhnliche Belastungen. Die Grenze liegt höher, als viele annehmen.

  2. Abzüge geltend machen

    Krankheitskosten, Behinderung und weitere Belastungen mindern das anrechenbare Einkommen. Wer sie nicht angibt, scheitert unter Umständen knapp an der Grenze.

  3. Antrag mit Nachweisen einreichen

    Erforderlich sind Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und ein Meldenachweis.

  4. Fernsprechzuschuss mitbeantragen

    Mit der Befreiung kann ein Zuschuss zum Fernsprech- beziehungsweise Internetentgelt verbunden sein. Ausdrücklich ansprechen.

  5. Verlängerung vormerken

    Die Befreiung wird befristet erteilt. Ohne rechtzeitigen Folgeantrag wird der Beitrag wieder vorgeschrieben.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Haushalte über der Einkommensgrenze
  • Zweitwohnsitze
  • Zeiträume vor der Antragstellung
  • Fortlaufende Befreiung ohne Verlängerungsantrag

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Die Befreiung ist gekoppelt an die Befreiung von bestimmten Abgaben auf der Energierechnung und kann mit einem Zuschuss zum Fernsprechentgelt verbunden sein. Sie besteht neben Wohnbeihilfe, Sozialhilfe und Rezeptgebührenbefreiung.

Mehr als nur der Rundfunkbeitrag

Der eigentliche Wert der Befreiung liegt in den daran gekoppelten Entlastungen: dem Wegfall bestimmter Abgaben auf der Energierechnung und einem möglichen Zuschuss zum Fernsprech- oder Internetentgelt. In Summe übersteigt das den Beitrag selbst deutlich. Wer den Antrag für nicht lohnend hält, weil der Beitrag überschaubar wirkt, rechnet zu kurz — es geht um ein Bündel von Entlastungen, das an einem einzigen Antrag hängt.

Die Abzüge entscheiden bei Grenzfällen

Für die Einkommensgrenze zählt nicht das Bruttoeinkommen, sondern ein bereinigtes Haushaltsnettoeinkommen. Abgezogen werden können unter anderem Aufwendungen wegen Krankheit oder Behinderung. Genau diese Abzüge entscheiden bei knappen Fällen über Erfolg oder Ablehnung — und werden regelmäßig nicht angegeben. Wer knapp über der Grenze zu liegen scheint, sollte den Antrag deshalb dennoch stellen und alle Belastungen anführen.

Fixkosten senken

budgethub.ch macht sichtbar, wie stark gebündelte Befreiungen das Monatsbudget entlasten.

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Häufige Fragen

Was bringt die Befreiung außer dem Beitrag?

Sie ist an die Befreiung bestimmter Abgaben auf der Energierechnung gekoppelt und kann einen Fernsprechzuschuss auslösen.

Zählt mein Bruttoeinkommen?

Nein, ein bereinigtes Haushaltsnettoeinkommen. Bestimmte Belastungen mindern es.

Gilt die Befreiung dauerhaft?

Nein, sie ist befristet. Ohne rechtzeitigen Folgeantrag wird wieder vorgeschrieben.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.