Rente und Alter
Pensionssplitting in Österreich: Kontogutschriften übertragen
Beim freiwilligen Pensionssplitting überträgt der erwerbstätige Elternteil einen Teil seiner Kontogutschriften für Jahre der Kindererziehung an den anderen. Das gleicht Pensionslücken aus, die durch Betreuungszeiten entstehen — der Antrag ist an Fristen gebunden.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Pensionsversicherungsanstalt
- Höhe
- Übertragung eines Anteils der Kontogutschrift je Kalenderjahr der Kindererziehung.
- Antragsfenster
- Bis zu einer Altersgrenze des Kindes — Frist beachten
Eckdaten
| Freiwillig | beide müssen zustimmen |
|---|---|
| Anlass | Jahre der Kindererziehung |
| Frist | gebunden an das Alter des Kindes |
| Wirkung | dauerhaft und unwiderruflich |
Voraussetzungen
- Gemeinsames Kind mit Kindererziehungszeiten
- Übereinstimmender Antrag beider Elternteile
- Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist
- Beide im Pensionskontosystem erfasst
Schritt für Schritt
Frist im Blick behalten
Der Antrag ist nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze des Kindes möglich. Wird sie überschritten, ist die Übertragung endgültig ausgeschlossen.
Beide Pensionskonten ansehen
Erst der Vergleich zeigt, wie groß die Lücke tatsächlich ist. Die Kontenklärung sollte vorausgehen.
Gemeinsam entscheiden
Das Splitting ist freiwillig und braucht die Zustimmung beider. Es verringert die Anwartschaft des übertragenden Elternteils dauerhaft.
Wirkung berechnen lassen
Die Pensionsversicherung rechnet vor, wie sich die Übertragung auf beide Konten auswirkt. Diese Berechnung ist kostenlos.
Alternativen bedenken
Auch freiwillige Beiträge, Nachkauf und die bewusste Zuordnung von Kindererziehungszeiten können Lücken schließen — teils ohne dass der andere Elternteil etwas abgibt.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Anträge nach Überschreiten der Altersgrenze des Kindes
- Einseitige Anträge ohne Zustimmung beider
- Jahre ohne Kindererziehungszeiten
- Rückabwicklung nach erfolgter Übertragung
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Ergänzt die Zuordnung von Kindererziehungszeiten und freiwillige Beiträge. Alle drei Wege zielen darauf, betreuungsbedingte Pensionslücken zu verringern, und lassen sich nebeneinander prüfen. Die Kontenklärung ist die gemeinsame Grundlage.
Die Lücke ist real und dauerhaft
Wer für Kinderbetreuung die Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, erwirbt in diesen Jahren deutlich geringere Kontogutschriften. Weil sich Pensionen über Jahrzehnte aufbauen, wirkt das dauerhaft — sichtbar wird es aber erst beim Pensionsantritt, wenn nichts mehr zu ändern ist. Das Splitting ist eines der wenigen Instrumente, das diese Lücke gezielt adressiert. Es ist freiwillig und wird deshalb kaum genutzt.
Eine Entscheidung mit zwei Seiten
Was der eine Elternteil erhält, gibt der andere ab — die Übertragung ist unwiderruflich und wirkt lebenslang. In der Praxis ist das ein Gespräch über die faire Verteilung eines gemeinsam getragenen Risikos: Die Betreuungszeit kommt beiden zugute, die Pensionsfolgen trägt bisher aber einer allein. Eine gemeinsame Berechnung bei der Pensionsversicherung macht die Größenordnungen konkret und versachlicht die Diskussion erheblich.
Vorsorge gemeinsam planen
budgethub.ch bildet die Altersvorsorge beider Partner gemeinsam ab — Lücken werden sichtbar.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Ist das Splitting verpflichtend?
Nein, es ist freiwillig und erfordert die Zustimmung beider Elternteile.
Bis wann kann ich beantragen?
Nur bis zu einer gesetzlichen Altersgrenze des Kindes. Danach ist es ausgeschlossen.
Kann ich es rückgängig machen?
Nein, die Übertragung ist unwiderruflich.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- APG — Pensionssplitting, Fristen und Umfang
- Pensionsversicherungsanstalt — Berechnung und Antrag
- Arbeiterkammer — Beratung zu Pensionslücken durch Betreuungszeiten
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.