Gesundheit und Pflege
Pflegeheimkosten in Österreich: Kein Zugriff auf das Vermögen
Der Pflegeregress wurde in Österreich abgeschafft — auf das Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen oder Erben wird für die Kosten der stationären Pflege nicht mehr zugegriffen. Herangezogen werden weiterhin Einkommen und Pflegegeld; den Rest trägt die Sozialhilfe des Landes.
- Ebene
- Land, bundesgesetzlich flankiert
- Stelle
- Sozialabteilung des Landes beziehungsweise Bezirkshauptmannschaft
- Höhe
- Eigenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld nach Landesregelung, Restkosten über die Sozialhilfe.
- Antragsfenster
- Mit oder vor der Heimaufnahme
Eckdaten
| Pflegeregress | abgeschafft |
|---|---|
| Herangezogen | Einkommen und Pflegegeld |
| Taschengeld | bleibt der bewohnenden Person |
| Restkosten | Sozialhilfe des Landes |
Voraussetzungen
- Stationäre Pflegebedürftigkeit
- Aufnahme in eine anerkannte Einrichtung
- Antrag auf Kostenübernahme beim Land, wenn die eigenen Mittel nicht reichen
- Offenlegung von Einkommen und Pflegegeld
Schritt für Schritt
Kostenübernahme frühzeitig beantragen
Reichen Einkommen und Pflegegeld nicht, ist ein Antrag beim Land beziehungsweise der Bezirkshauptmannschaft nötig. Er sollte mit der Heimsuche parallel laufen, nicht danach.
Pflegegeld sicherstellen
Ohne Pflegegeld fehlt ein wesentlicher Teil der Finanzierung. Ist es noch nicht bewilligt, beantrage es sofort.
Kostenzusammensetzung erklären lassen
Heimkosten bestehen aus Pflege-, Betreuungs-, Unterkunfts- und Verpflegungsanteilen. Lass dir die Positionen getrennt ausweisen.
Taschengeld und Sonderzahlungen klären
Der bewohnenden Person verbleibt ein Betrag zur freien Verfügung, dazu Anteile aus Sonderzahlungen. Das ist gesetzlich gesichert.
Heimvertrag prüfen lassen
Kündigungsfristen, Erhöhungsklauseln und Zusatzleistungen gehören geprüft. Arbeiterkammer und Konsumentenschutz tun das.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs
- Einrichtungen ohne Anerkennung durch das Land
- Zeiträume vor der Antragstellung auf Kostenübernahme
- Wahlleistungen wie Einzelzimmerzuschläge, je nach Landesregelung
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Das Pflegegeld wird bei stationärer Unterbringung weitgehend zur Kostendeckung herangezogen; ein Taschengeldanteil verbleibt. Sonstige Familienleistungen bleiben unberührt. Die Sozialhilfe des Landes deckt die verbleibenden Kosten nach Prüfung.
Was die Abschaffung des Pflegeregresses bedeutet
Bis zur Abschaffung konnten Länder auf das Vermögen von Heimbewohnern und teils auf das von Angehörigen zugreifen, um Pflegekosten zu decken — Sparbücher wurden aufgelöst, Häuser verwertet. Das ist nicht mehr zulässig. Herangezogen werden weiterhin laufendes Einkommen wie Pension und das Pflegegeld, nicht aber das Vermögen selbst. Diese Änderung hat die Ausgangslage für Familien grundlegend verändert und ist vielen noch nicht bewusst — die Sorge um das Elternhaus ist in dieser Form unbegründet.
Was weiterhin gilt
Kein Vermögenszugriff heißt nicht kostenlos. Pension und Pflegegeld fließen weitgehend in die Heimkosten; der bewohnenden Person verbleibt ein gesetzlich gesicherter Betrag zur freien Verfügung. Auch Schenkungen kurz vor der Heimaufnahme können in bestimmten Konstellationen noch eine Rolle spielen. Wer größere Vermögensübertragungen erwägt, sollte das nicht auf Verdacht tun, sondern vorher rechtlich klären lassen — die Rechtslage ist differenzierter, als es die Schlagzeile zur Abschaffung nahelegt.
Heimkosten einordnen
budgethub.ch stellt Pension, Pflegegeld und Heimkosten gegenüber — die verbleibende Lücke wird sichtbar.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Wird auf mein Haus zugegriffen?
Nein. Der Pflegeregress wurde abgeschafft; auf das Vermögen wird für stationäre Pflegekosten nicht mehr zugegriffen.
Was wird herangezogen?
Laufendes Einkommen wie die Pension und das Pflegegeld. Ein Taschengeldanteil verbleibt gesetzlich gesichert.
Müssen meine Kinder zahlen?
Für die Heimkosten wird auf Angehörige nicht mehr zugegriffen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Bundesverfassungsrechtliche Regelung zum Pflegeregress — Verbot des Vermögenszugriffs
- Sozialhilfegesetze der Länder — Eigenbeitrag, Taschengeld und Kostenübernahme
- Arbeiterkammer und Konsumentenschutz — Prüfung von Heimverträgen
Passt dazu
- PflegegeldBund
- Mobile DiensteLand für Betreuung, Bund über die Krankenversicherung für medizinische Leistungen
- SozialhilfeLand, bundesrechtlich gerahmt
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.