Soziales
Privatkonkurs in Österreich: Schuldenregulierungsverfahren
Das Schuldenregulierungsverfahren führt über einen außergerichtlichen Einigungsversuch zum Gericht. Angestrebt wird zunächst ein Zahlungsplan; scheitert er, folgt das Abschöpfungsverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Die Vorbereitung läuft über eine anerkannte Schuldenberatung.
- Ebene
- Bund, Verfahren beim Bezirksgericht
- Stelle
- Bezirksgericht, Vorbereitung durch anerkannte Schuldenberatung
- Höhe
- Keine Geldleistung. Ziel ist die Entschuldung.
- Antragsfenster
- Nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch
Eckdaten
| Gericht | Bezirksgericht |
|---|---|
| Vorstufe | außergerichtlicher Einigungsversuch |
| Ziel | Restschuldbefreiung |
| Begleitung | anerkannte Schuldenberatung |
Voraussetzungen
- Zahlungsunfähigkeit als natürliche Person
- Nachweis des gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs
- Vollständiges Vermögens- und Gläubigerverzeichnis
- Redliches Verhalten und Mitwirkung im Verfahren
Schritt für Schritt
Außergerichtlichen Ausgleich versuchen
Vor dem Gerichtsverfahren muss ein Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen werden. Die Schuldenberatung führt ihn und dokumentiert das Scheitern.
Gläubigerverzeichnis vollständig erstellen
Nicht angegebene Forderungen können von der Entschuldung ausgenommen bleiben und tauchen später wieder auf. Eine Selbstauskunft bei Auskunfteien hilft, Vergessenes zu finden.
Zahlungsplan anstreben
Das Gericht versucht zunächst einen Zahlungsplan über mehrere Jahre, orientiert an deiner Einkommenslage. Er ist der günstigere Weg.
Abschöpfungsverfahren als Alternative
Scheitert der Zahlungsplan, folgt das Abschöpfungsverfahren: Der pfändbare Teil des Einkommens wird über mehrere Jahre abgetreten, danach folgt die Restschuldbefreiung.
Obliegenheiten einhalten
Erwerbsbemühungen, Meldung von Wohnsitz- und Arbeitswechsel, Herausgabe von Erbschaftsanteilen. Verstöße können die Entschuldung kosten.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Verfahren ohne dokumentierten außergerichtlichen Einigungsversuch
- Nicht angegebene Forderungen, für die Entschuldung
- Fälle mit unredlichem Verhalten
- Unternehmensinsolvenzen — dort gilt ein anderes Verfahren
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Während des Verfahrens bleiben Sozialleistungen, Familienbeihilfe und der pfändungsfreie Betrag geschützt. Delogierungsprävention und Energieschuldenhilfen laufen parallel. Die Schuldenberatung koordiniert diese Wege.
Vollständigkeit entscheidet über den Erfolg
Der folgenreichste Fehler ist ein unvollständiges Gläubigerverzeichnis. Forderungen, die dem Gericht nicht bekannt gemacht wurden, können von der Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben und Jahre später wieder auftauchen — nach einem Verfahren, das gerade dazu dienen sollte, sie zu erledigen. Neben den bekannten Schreiben lohnt eine Selbstauskunft bei den Auskunfteien sowie ein Blick auf alte Bürgschaften, Mitverpflichtungen und Handyverträge.
Das Leben während des Verfahrens
Ein verbreitetes Missverständnis ist, im Verfahren bleibe nichts zum Leben. Tatsächlich ist ein Existenzminimum geschützt, das sich nach Einkommen und Sorgepflichten bemisst; Familienbeihilfe und bestimmte Sozialleistungen sind zusätzlich geschützt. Ein Girokonto bleibt nutzbar, wenn es als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Beratung erklärt diese Schutzmechanismen — sie machen den Unterschied zwischen einem geordneten Verfahren und permanentem Krisenmodus.
Verfahren begleiten
budgethub.ch führt das Budget während des Verfahrens und macht den geschützten Betrag planbar.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht zwingend. Anerkannte Schuldenberatungsstellen dürfen im Verfahren vertreten und tun das kostenlos.
Was passiert mit vergessenen Gläubigern?
Nicht angegebene Forderungen können von der Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben.
Bleibt mir etwas zum Leben?
Ja, ein Existenzminimum nach Einkommen und Sorgepflichten ist geschützt.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- IO — Insolvenzordnung — Schuldenregulierungsverfahren, Zahlungsplan und Abschöpfung
- Bezirksgerichte — Verfahren und Anträge
- Staatlich anerkannte Schuldenberatung — Vorbereitung und Vertretung
Passt dazu
- SchuldenberatungLand, staatlich anerkannt
- ExistenzminimumBund
- SozialhilfeLand, bundesrechtlich gerahmt
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.