Abfertigung Neu Österreich: BMSVG einfach erklärt 2026
Kurzdefinition
Betriebliches Mitarbeitervorsorgesystem — 1,53% Arbeitgeberbeitrag in die MV-Kasse
Definition und Erklärung
Das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) regelt die Abfertigung Neu (ab 2003). Arbeitgeber zahlt 1,53% des Bruttolohns monatlich in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse). Guthaben gehört dem Arbeitnehmer — auch bei Selbstkündigung nach 3 Jahren Einzahlung.
Beispiel
Bruttolohn €3.000/Mt.: Arbeitgeber zahlt €45,90/Mt. in MV-Kasse. Nach 10 Jahren: ca. €5.500 + Rendite (ca. 2–4% p.a.).
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Kann ich die Abfertigung Neu auch als Pension nutzen?
Ja — bei Pensionsantritt kann das gesamte MV-Kassen-Guthaben steuerfrei (oder mit 6% KeSt) ausgezahlt werden. Oder Rente beantragen. Mitnahme zu neuem Arbeitgeber auch möglich.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.