Wohnen

Grunderwerbsteuer Österreich 2026 — einfach erklärt

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK

Kurzdefinition

Steuer beim Immobilienerwerb – grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises, mit Begünstigungen im Familienkreis.

Definition und Erklärung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb einer Immobilie an und beträgt im Normalfall 3,5 % der Gegenleistung (Kaufpreis). Bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienkreis (Schenkung, Erbschaft) gilt ein begünstigter Stufentarif auf Basis des Grundstückswerts. Hinzu kommt die Eintragungsgebühr ins Grundbuch. Die GrESt gehört zu den Kaufnebenkosten, die zusätzlich zum Eigenkapital zu finanzieren sind.

Kaufnebenkosten realistisch einplanen

Beim Immobilienkauf summieren sich die Nebenkosten – Grunderwerbsteuer (3,5 %), Eintragungsgebühr (1,1 %), Vertrags- und Treuhandkosten sowie allfällige Maklerprovision – oft auf rund 10 % des Kaufpreises. Diese müssen zusätzlich zum Eigenkapital aus eigenen Mitteln bezahlt werden und zählen nicht zur Finanzierung. Wer im Familienkreis erwirbt, profitiert vom begünstigten GrESt-Tarif. Plane die Nebenkosten von Anfang an in dein Budget ein, damit die Finanzierung nicht knapp wird.

Beispiel

Beim Kauf einer Wohnung um €300.000 fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer = €10.500 an, dazu die Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,1 % = €3.300 – beides als Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln.

Spartipps

  • Kaufnebenkosten (rund 10 % des Preises) zusätzlich zum Eigenkapital einplanen.
  • Bei Übertragung im Familienkreis den begünstigten GrESt-Stufentarif nutzen.
  • Alle Nebenkosten vorab auflisten, damit die Finanzierung nicht knapp wird.

Solche Posten behältst du am einfachsten an einem Ort im Blick — etwa mit BudgetHub, dem Budget-Tool.

Stand: Januar 2026

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Im Normalfall 3,5 % der Gegenleistung (Kaufpreis). Bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienkreis gilt ein begünstigter Stufentarif (0,5 %–3,5 %) auf den Grundstückswert.

Welche Kaufnebenkosten gibt es noch?

Neben der GrESt die Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,1 %), Kosten für Vertragserrichtung/Treuhand (Notar/Anwalt), allenfalls Maklerprovision und Finanzierungsnebenkosten (Pfandrecht-Eintragung).

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.