Was kostet eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet in Österreich typischerweise 1.000–3.000 € — die reinen Gerichtsgebühren liegen unter 1.000 €, ein gemeinsamer Anwalt für die Scheidungsfolgenvereinbarung kommt meist dazu. Strittige Verfahren erreichen schnell 5.000–20.000 €.
💰 Einvernehmlich: 1.000–3.000 €
Kostenaufstellung im Detail
| Position | Richtwert (€) |
|---|---|
| Pauschalgebühr Scheidungsantrag (gemeinsam) | ca. 350 |
| Pauschalgebühr Scheidungsvergleich | ca. 350–650 (wertabhängig) |
| Anwalt/Mediation für Folgenvereinbarung | 800–2.500 |
| Strittig: Anwälte beider Seiten (Stundensätze 200–400) | 5.000–20.000+ |
| Aufteilungsverfahren Vermögen (falls nötig) | wertabhängig, teuer |
Warum die einvernehmliche Scheidung so viel günstiger ist
In Österreich braucht die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) keinen Anwalt — nötig sind der gemeinsame Antrag und eine Vereinbarung über Unterhalt, Vermögensaufteilung und (bei Kindern) Obsorge und Kontaktrecht. Die Gerichtsgebühren bleiben unter 1.000 €. Trotzdem ist ein gemeinsam beauftragter Anwalt oder eine Mediation für die Folgenvereinbarung gut investiert: Handwerkliche Fehler bei Unterhalt oder Pension kosten später ein Vielfaches.
Strittig wird es teuer — und zwar planbar teuer
Bei der strittigen Scheidung zahlt jede Seite ihren Anwalt (200–400 €/Stunde), es gilt Anwaltspflicht vor Gericht, und Beweisverfahren zur Verschuldensfrage ziehen sich. Das nachgelagerte Aufteilungsverfahren fürs eheliche Vermögen kommt on top. Faustregel aus der Praxis: Jeder vor Gericht ausgetragene Streitpunkt kostet mehr, als dabei herauszuholen ist — Verfahrenshilfe gibt es bei geringem Einkommen, sie deckt aber keine Kompromisslosigkeit.
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Wie schnell geht eine einvernehmliche Scheidung?
Mit fertiger Vereinbarung oft in einem einzigen Gerichtstermin nach wenigen Wochen Wartezeit. Voraussetzung: mindestens sechs Monate aufgelöste eheliche Gemeinschaft und Einigkeit über alle Folgen.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Einvernehmlich: üblicherweise geteilt. Strittig: Grundsätzlich trägt jede Seite ihre Anwaltskosten; Gerichtskosten je nach Ausgang. Die Kostenersatzregeln machen strittige Verfahren zusätzlich unkalkulierbar.
Was kostet die Trennung ohne Scheidung?
Der getrennte Haushalt selbst: zweite Wohnung, doppelte Fixkosten, Unterhaltsfragen. Realistisch verschlechtert sich das verfügbare Einkommen beider Seiten um 20–40 % — die Scheidungsgebühr ist dagegen ein Rundungsfehler.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.