Abfertigung Österreich 2026: Abfertigung Alt und Neu erklärt
Die Abfertigung ist eine österreichische Besonderheit — ein Anspruch auf Zahlung bei Jobende, der sich über die gesamte Beschäftigungsdauer aufbaut.
Abfertigung Alt vs. Neu
Abfertigung Alt (vor 2003): Gilt noch für Altverträge. Bei Kündigung durch Arbeitgeber: Anspruch auf 2–12 Monatsgehälter. Bei Eigenkündigung: Kein Anspruch — großer Nachteil. Abfertigung Neu (BMSVG, ab 2003): Arbeitgeber zahlt 1,53% des Bruttolohns in eine MV-Kasse (Mitarbeitervorsorgekasse).
Wie funktioniert Abfertigung Neu?
Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53% des Bruttolohns in die MV-Kasse (zugewiesene Kasse oder wählbar). Das Geld gehört dem Arbeitnehmer — auch bei Eigenkündigung nach 3 Jahren. Mindestanspruch: 3 Jahre Einzahlung. Dann: Auszahlung oder Mitnahme zum neuen Arbeitgeber.
Auszahlung oder Mitnahme?
Mitnahme empfohlen: Geld wächst weiter in der MV-Kasse, Zinseszins wirkt, keine sofortige Besteuerung. Auszahlung: Möglich ab 3 Jahren, aber 6% KeSt fällig. Sinnvoll bei finanziellem Engpass. Pensionierung: Auszahlung ganz steuerfrei (oder nur 6% KeSt je nach Modell).
Wo ist mein Abfertigungsguthaben?
Auf der Gehaltsabrechnung findet man die MV-Kasse nicht immer — beim Arbeitgeber nachfragen oder auf der Gehaltsabrechnung suchen. Online: meinegmk.at gibt Übersicht über alle MV-Kassen-Guthaben.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Abfertigung wenn ich selbst kündige?
Abfertigung Neu: Du behältst das Guthaben — es bleibt in der MV-Kasse und kann mitgenommen oder bei Pensionierung ausgezahlt werden. Abfertigung Alt (Altverträge): Kein Anspruch bei Eigenkündigung — ein großer Unterschied zum neuen System.
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Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.
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