Gesundheit und Pflege
Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung läuft über das Sozialministeriumservice und setzt eine Mindeststufe beim Pflegegeld sowie ein Einkommen unter einer Grenze voraus. Gefördert wird sowohl das selbstständige als auch das unselbstständige Betreuungsmodell, in unterschiedlicher Höhe.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Sozialministeriumservice
- Höhe
- Monatlicher Zuschuss, bei unselbstständiger Beschäftigung höher als bei selbstständiger Betreuung. Aktuelle Sätze beim Sozialministeriumservice erfragen.
- Antragsfenster
- Laufend, rückwirkend nur begrenzt
Eckdaten
| Stelle | Sozialministeriumservice |
|---|---|
| Voraussetzung | Mindeststufe beim Pflegegeld |
| Einkommensgrenze | ja, Vermögen nicht |
| Modelle | selbstständig oder unselbstständig |
Voraussetzungen
- Pflegegeld ab der geforderten Mindeststufe
- Betreuung im eigenen Haushalt rund um die Uhr
- Einkommen unter der maßgeblichen Grenze
- Zwei Betreuungskräfte im Wechsel
- Qualifikation oder Erfahrung der Betreuungskräfte nach Vorgabe
Schritt für Schritt
Pflegegeldstufe sicherstellen
Ohne die geforderte Mindeststufe gibt es keine Förderung. Liegt der Bedarf höher als die aktuelle Einstufung, stelle zuerst einen Erhöhungsantrag.
Modell wählen
Bei selbstständiger Betreuung sind die Betreuungskräfte Gewerbetreibende, bei unselbstständiger bist du Arbeitgeber mit allen Pflichten. Die Förderung ist im zweiten Fall höher, der Aufwand aber deutlich größer.
Vermittlungsagentur sorgfältig prüfen
Agenturen unterscheiden sich stark in Qualität und Kosten. Achte auf transparente Verträge, Vermittlungshonorare und darauf, wer bei Ausfall Ersatz stellt.
Antrag beim Sozialministeriumservice stellen
Erforderlich sind Nachweise über Pflegegeld, Einkommen, Betreuungsverhältnis und Qualifikation der Betreuungskräfte.
Landeszuschüsse zusätzlich prüfen
Mehrere Länder fördern zusätzlich. Diese Anträge laufen getrennt über die Sozialabteilung.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Pflegegeld unterhalb der geforderten Mindeststufe
- Einkommen über der Grenze
- Betreuung außerhalb des eigenen Haushalts
- Betreuungskräfte ohne die geforderte Qualifikation oder Erfahrung
- Zeiträume außerhalb der begrenzten Rückwirkung
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Das Pflegegeld läuft unabhängig weiter und wird nicht angerechnet. Landeszuschüsse zur 24-Stunden-Betreuung sind zusätzlich möglich. Reichen die Mittel dennoch nicht, kommt Hilfe zur Pflege beim Land in Betracht — dort werden Einkommen und teils Vermögen geprüft.
Die Förderung deckt nur einen Teil
Die tatsächlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung liegen deutlich über der Summe aus Pflegegeld und Förderung. Hinzu kommen Honorare der Betreuungskräfte, Fahrtkosten für den Wechsel, Vermittlungshonorare der Agentur, Verpflegung und Unterbringung im Haushalt. Wer nur Pflegegeld und Zuschuss gegenrechnet, unterschätzt die Belastung erheblich. Eine vollständige Aufstellung vor der Entscheidung verhindert, dass die Betreuung nach wenigen Monaten finanziell scheitert.
Selbstständig oder angestellt
Beim selbstständigen Modell arbeiten die Betreuungskräfte als Gewerbetreibende auf Werkvertragsbasis — der organisatorische Aufwand ist geringer, die Förderung niedriger. Beim unselbstständigen Modell wirst du zum Arbeitgeber mit Anmeldung, Lohnverrechnung, Urlaubsanspruch und arbeitsrechtlicher Verantwortung; dafür ist die Förderung höher und die Rechtslage klarer. In der Praxis überwiegt das selbstständige Modell deutlich, weil Angehörige die Arbeitgeberrolle scheuen.
Vollkosten rechnen
budgethub.ch erfasst Honorare, Fahrt, Agentur und Verpflegung als vollständige Monatsrechnung.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Welche Pflegegeldstufe brauche ich?
Es gilt eine Mindeststufe. Liegt dein Bedarf höher als die Einstufung, stelle zuerst einen Erhöhungsantrag.
Wird mein Vermögen geprüft?
Für diese Förderung gilt eine Einkommensgrenze; Vermögen wird dabei nicht herangezogen.
Deckt die Förderung die Kosten?
Nein, nur einen Teil. Kalkuliere Honorare, Fahrt, Agentur und Verpflegung vollständig.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- BPGG und Förderrichtlinien — Förderung der 24-Stunden-Betreuung
- Sozialministeriumservice — Antrag, Voraussetzungen und Sätze
- Landessozialabteilungen — Ergänzende Landeszuschüsse und Hilfe zur Pflege
Passt dazu
- PflegegeldBund
- Mobile DiensteLand für Betreuung, Bund über die Krankenversicherung für medizinische Leistungen
- PflegeheimLand, bundesgesetzlich flankiert
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.