Familie und Kinder

Alleinverdienerabsetzbetrag in Österreich beantragen

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn du in Partnerschaft lebst, mindestens ein Kind mit Familienbeihilfenbezug vorhanden ist und das Einkommen der Partnerin oder des Partners unter der Zuverdienstgrenze liegt. Er wird über die Veranlagung oder die Lohnverrechnung geltend gemacht.

Ebene
Bund
Stelle
Finanzamt über FinanzOnline oder Dienstgeber
Höhe
Nach Kinderzahl gestaffelt. Aktuelle Beträge und Zuverdienstgrenze auf oesterreich.gv.at prüfen.
Antragsfenster
Mit der Veranlagung, mehrere Jahre rückwirkend

Eckdaten

VoraussetzungPartnerschaft und mindestens ein Kind
EntscheidendZuverdienstgrenze der Partnerperson
Staffelungnach Kinderzahl
Auch wirksambei geringer Steuer als Gutschrift

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Zuverdienstgrenze prüfen

    Entscheidend ist das Jahreseinkommen der Partnerperson. Eine Überschreitung — auch knapp — lässt den gesamten Absetzbetrag entfallen, nicht nur anteilig.

  2. Dauer der Partnerschaft beachten

    Die Partnerschaft muss über einen gesetzlich definierten Zeitraum im Kalenderjahr bestanden haben. Bei unterjähriger Trennung oder Zusammenzug ist das zu prüfen.

  3. Weg wählen

    Über die Lohnverrechnung wirkt der Betrag monatlich, über die Veranlagung als Jahresgutschrift. Bei unsicherer Zuverdienstgrenze ist die Veranlagung sicherer.

  4. Rückwirkend nachholen

    Mehrere Jahre rückwirkend möglich. Gerade in Karenzjahren, in denen ein Elternteil wenig verdient hat, lohnt der Blick zurück.

  5. Alternative prüfen

    Bei getrennter Lebensführung kommt stattdessen der Alleinerzieherabsetzbetrag in Betracht. Beide schließen einander aus.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Partnerschaften ohne Kind mit Familienbeihilfenbezug
  • Partnerperson mit Einkommen über der Zuverdienstgrenze
  • Partnerschaft unterhalb der geforderten Mindestdauer im Kalenderjahr
  • Gleichzeitige Geltendmachung des Alleinerzieherabsetzbetrags

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Besteht neben Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag und Mehrkindzuschlag. Schließt jedoch den Alleinerzieherabsetzbetrag aus — es kann immer nur einer der beiden zustehen.

Die Grenze wirkt als Kippschalter

Anders als bei vielen einkommensabhängigen Leistungen gibt es hier keine gleitende Kürzung: Liegt das Einkommen der Partnerperson auch nur geringfügig über der Zuverdienstgrenze, entfällt der gesamte Absetzbetrag. Das kann dazu führen, dass ein zusätzlich verdienter Betrag netto zu einem Verlust führt. Wer im Dezember eine Prämie oder zusätzliche Stunden erwägt und knapp an der Grenze liegt, sollte deshalb kurz nachrechnen — hier lohnt die Zurückhaltung manchmal mehr als der Zuverdienst.

Karenzjahre gezielt nachholen

In Jahren, in denen ein Elternteil in Karenz war und wenig verdient hat, liegt das Einkommen der Partnerperson häufig unter der Grenze — der Absetzbetrag stünde also zu. Weil in dieser Lebensphase selten an Steuererklärungen gedacht wird, bleibt er oft ungenutzt. Die Veranlagung ist mehrere Jahre rückwirkend möglich, sodass sich diese Jahre gezielt nachholen lassen. Für Familien summiert sich das schnell zu einem beachtlichen Betrag.

Grenzen im Blick

budgethub.ch verfolgt das Jahreseinkommen laufend — Zuverdienstgrenzen fallen rechtzeitig auf.

Zu budgethub.ch →

Häufige Fragen

Was passiert bei knapper Überschreitung der Grenze?

Der Absetzbetrag entfällt zur Gänze, nicht anteilig. Deshalb bei Grenzfällen genau rechnen.

Kann ich beide Absetzbeträge kombinieren?

Nein. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus.

Lohnt sich der Blick auf Karenzjahre?

Ja, häufig. In diesen Jahren liegt das Partnereinkommen oft unter der Grenze und der Betrag wurde nie beantragt.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK
LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.