Arbeit und Bildung

Arbeitslosengeld in Österreich beantragen: Meldung und Fristen

Der Anspruch entsteht mit der persönlichen Meldung beim AMS — nicht rückwirkend. Wer sich einen Tag zu spät meldet, verliert diesen Tag. Bei Selbstkündigung oder einvernehmlicher Auflösung droht eine mehrwöchige Sperrfrist.

Ebene
Bund
Stelle
Arbeitsmarktservice
Höhe
Bemessen am früheren Einkommen mit Ergänzungsbeträgen und Familienzuschlägen. Berechnung beim AMS erfragen.
Antragsfenster
Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, nicht rückwirkend

Eckdaten

StelleAMS
KritischMeldung am ersten Tag
AnwartschaftVersicherungszeiten erforderlich
Sperrfristbei Selbstkündigung

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Am ersten Tag melden

    Der Anspruch beginnt mit der Meldung, nicht mit dem Ende des Dienstverhältnisses. Melde dich am ersten arbeitslosen Tag — auch wenn Unterlagen fehlen.

  2. Frühzeitig vormerken lassen

    Ist das Ende des Dienstverhältnisses absehbar, kannst du dich bereits vorher arbeitsuchend melden. Das erleichtert die Vermittlung und den Übergang.

  3. Auflösungsart prüfen lassen

    Selbstkündigung und einvernehmliche Auflösung führen in der Regel zu einer Sperrfrist. Lass dich vor einer Unterschrift bei Arbeiterkammer oder Gewerkschaft beraten.

  4. Unterlagen zusammenstellen

    Meldezettel, Ausweis, Sozialversicherungsnummer, Arbeitsbescheinigung und Auflösungsschreiben. Fehlendes kann nachgereicht werden.

  5. Kontrolltermine ernst nehmen

    Versäumte Termine ohne Entschuldigung führen zum Verlust der Leistung. Melde Verhinderungen vorher.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Zeiträume vor der persönlichen Meldung
  • Personen ohne erfüllte Anwartschaft
  • Zeiträume während einer Sperrfrist
  • Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Zeiten fehlender Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes folgt die Notstandshilfe. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag laufen unabhängig. Wohnbeihilfe und Sozialhilfe können ergänzend in Betracht kommen, wobei das Arbeitslosengeld dort als Einkommen zählt. Eine geringfügige Beschäftigung ist zulässig, aber zu melden.

Die Sperrfrist bei einvernehmlicher Auflösung

Wird das Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch oder einvernehmlich beendet, tritt in der Regel eine mehrwöchige Sperrfrist ein, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Weil eine einvernehmliche Auflösung im Gespräch mit dem Arbeitgeber oft als unkomplizierte Lösung erscheint, unterschreiben viele, ohne diese Folge zu kennen. Vor jeder Unterschrift lohnt ein Anruf bei der Arbeiterkammer — die Beratung ist für Mitglieder kostenlos und dauert wenige Minuten.

Geringfügige Beschäftigung während des Bezugs

Eine Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze ist während des Arbeitslosengeldbezugs zulässig und führt nicht zum Wegfall. Sie muss aber gemeldet werden. Wird die Grenze überschritten — auch nur in einem Monat —, entfällt der Anspruch für diesen Zeitraum und es kommt zur Rückforderung. Bei schwankenden Stunden ist das ein reales Risiko, weshalb die Jahres- und Monatssummen im Blick bleiben sollten.

Übergang überbrücken

budgethub.ch zeigt, wie lange die Reserven bei reduziertem Einkommen tragen — auch über eine Sperrfrist.

Zu budgethub.ch →

Häufige Fragen

Wann muss ich mich melden?

Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Der Anspruch beginnt mit der Meldung, nicht rückwirkend.

Was passiert bei Selbstkündigung?

In der Regel eine mehrwöchige Sperrfrist. Lass dich vor jeder Unterschrift beraten.

Darf ich geringfügig arbeiten?

Ja, unter der Geringfügigkeitsgrenze und mit Meldung. Eine Überschreitung führt zum Wegfall.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.