Arbeit und Bildung

Notstandshilfe in Österreich: Anschluss ans Arbeitslosengeld

Die Notstandshilfe schließt an das ausgelaufene Arbeitslosengeld an und setzt eine wirtschaftliche Notlage voraus. Sie wird befristet gewährt und muss regelmäßig verlängert werden. Der Antrag sollte vor Ende des Arbeitslosengeldbezugs gestellt werden.

Ebene
Bund
Stelle
Arbeitsmarktservice
Höhe
Orientiert sich am vorherigen Arbeitslosengeld mit einem Prozentsatz und Obergrenzen. Berechnung beim AMS erfragen.
Antragsfenster
Vor Ende des Arbeitslosengeldbezugs, danach befristete Verlängerungen

Eckdaten

Anschlussan das Arbeitslosengeld
Voraussetzungwirtschaftliche Notlage
Befristungregelmäßige Verlängerung nötig
BemessungAnteil des früheren Arbeitslosengeldes

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Vor Ablauf beantragen

    Stelle den Antrag, bevor das Arbeitslosengeld ausläuft. So entsteht keine Lücke zwischen den beiden Leistungen.

  2. Notlage nachweisen

    Geprüft wird die wirtschaftliche Situation. Einkommen und teils Vermögen fließen in die Beurteilung ein — vollständige Angaben verhindern spätere Rückforderungen.

  3. Verlängerungstermine notieren

    Die Notstandshilfe wird befristet gewährt. Vor Ablauf ist jeweils ein Verlängerungsantrag nötig — ohne ihn endet die Zahlung.

  4. Mitwirkung fortsetzen

    Kontrolltermine, Bewerbungsnachweise und Maßnahmenteilnahme gelten weiter. Versäumnisse führen zum Verlust.

  5. Ergänzende Leistungen prüfen

    Wohnbeihilfe, Sozialhilfe als Aufstockung, Befreiungen von Rundfunkbeitrag und Rezeptgebühr kommen häufig zusätzlich in Betracht.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Personen mit noch laufendem Arbeitslosengeldanspruch
  • Fälle ohne wirtschaftliche Notlage
  • Zeiträume nach Ablauf ohne Verlängerungsantrag
  • Zeiten fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung
  • Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Häufig ergänzt durch Wohnbeihilfe des Landes, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Rezeptgebührenbefreiung und kommunale Ermäßigungen. Reicht die Notstandshilfe nicht zur Deckung des Lebensunterhalts, kommt aufstockende Sozialhilfe in Betracht — das ist ein eigener Antrag beim Land.

Der Übergang ist die kritische Stelle

Zwischen dem letzten Tag Arbeitslosengeld und dem ersten Tag Notstandshilfe entsteht eine Lücke, wenn der Antrag zu spät kommt. Weil die Bearbeitung Zeit braucht und der Anspruch nicht rückwirkend entsteht, sollte der Antrag einige Wochen vor Ablauf gestellt werden. Das AMS weist im Regelfall darauf hin, aber verlassen sollte man sich darauf nicht — ein eigener Kalendereintrag beim Beginn des Arbeitslosengeldbezugs ist die zuverlässigere Absicherung.

Was zusätzlich möglich ist

Notstandshilfe liegt typischerweise deutlich unter dem früheren Einkommen. Genau in dieser Phase greifen mehrere ergänzende Entlastungen, die einzeln beantragt werden müssen: Wohnbeihilfe beim Land, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Rezeptgebührenbefreiung, kommunale Ermäßigungen bei Kinderbetreuung und Freizeiteinrichtungen sowie gegebenenfalls aufstockende Sozialhilfe. Eine Sozialberatungsstelle überblickt diese Wege in einem Gespräch — das spart Wochen an Einzelrecherche.

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Häufige Fragen

Wann muss ich beantragen?

Vor Ablauf des Arbeitslosengeldes, damit keine Lücke entsteht.

Wird die Notstandshilfe unbefristet gewährt?

Nein, sie ist befristet und muss regelmäßig verlängert werden.

Was, wenn sie nicht reicht?

Dann kommt aufstockende Sozialhilfe beim Land in Betracht, dazu Wohnbeihilfe und Befreiungen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

Österreich-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BMF, SVS, AMS, WKO, ÖGK
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Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.