Gesundheit und Pflege

Familienhospizkarenz in Österreich: Rechtsanspruch auf Sterbebegleitung

Anders als bei der Pflegekarenz besteht auf die Familienhospizkarenz ein Rechtsanspruch — der Arbeitgeber kann sie nicht verweigern. Sie ermöglicht Freistellung, Reduktion oder Änderung der Arbeitszeit zur Sterbebegleitung naher Angehöriger oder zur Begleitung schwersterkrankter Kinder.

Ebene
Bund
Stelle
Arbeitgeber, Pflegekarenzgeld über das Sozialministeriumservice
Höhe
Pflegekarenzgeld während der Karenz. Beim Sozialministeriumservice erfragen.
Antragsfenster
Bekanntgabe an den Arbeitgeber mit kurzer Frist

Eckdaten

Anspruchja, Rechtsanspruch
AnlassSterbebegleitung oder schwerkrankes Kind
FormenFreistellung, Reduktion, Änderung der Lage
Kündigungsschutzbesteht

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Dem Arbeitgeber bekanntgeben

    Es genügt die Bekanntgabe mit Beginn, Dauer und gewünschter Form — eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Das unterscheidet die Hospizkarenz grundlegend von der Pflegekarenz.

  2. Form wählen

    Möglich sind vollständige Freistellung, Reduktion der Arbeitszeit oder eine Änderung der Lage der Arbeitszeit. Letzteres wird oft übersehen, ist aber praktisch sehr hilfreich.

  3. Pflegekarenzgeld beantragen

    Der Antrag geht an das Sozialministeriumservice. Anders als bei der Pflegekarenz ist keine Mindeststufe beim Pflegegeld erforderlich.

  4. Verlängerung im Blick behalten

    Die Karenz kann verlängert werden. Beides — arbeitsrechtliche Verlängerung und Geldleistung — ist rechtzeitig anzustoßen.

  5. Hospiz- und Palliativangebote einbeziehen

    Mobile Palliativteams, Hospizbegleitung und Trauerbegleitung sind vielerorts kostenfrei und entlasten erheblich.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Anlässe außerhalb von Sterbebegleitung oder schwerster Erkrankung eines Kindes
  • Personen außerhalb des Kreises naher Angehöriger
  • Zeiträume ohne Bekanntgabe an den Arbeitgeber
  • Verlängerungen ohne neuen Antrag beim Sozialministeriumservice

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Kranken- und Pensionsversicherungsschutz bestehen während der Karenz. Eine anschließende Pflegekarenz ist möglich, folgt aber eigenen Regeln. Hospiz- und Palliativdienste sowie Trauerbegleitung sind unabhängige, meist kostenfreie Angebote.

Der entscheidende Unterschied: Rechtsanspruch

Während Pflegekarenz und Pflegeteilzeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängen, ist die Familienhospizkarenz ein durchsetzbarer Anspruch. Der Arbeitgeber ist zu informieren, nicht um Erlaubnis zu bitten. Zudem besteht ein Kündigungsschutz. Dieses Wissen verändert die Gesprächsführung in einer Situation, in der ohnehin kaum Kraft für Verhandlungen bleibt — die Bekanntgabe ist eine Mitteilung, keine Bitte.

Die Änderung der Arbeitszeitlage

Neben vollständiger Freistellung und Reduktion sieht das Gesetz auch die bloße Änderung der Lage der Arbeitszeit vor. Für viele Angehörige ist das die praktikabelste Variante: Das Einkommen bleibt vollständig erhalten, während die Arbeitszeit so verschoben wird, dass Besuchs- und Begleitzeiten möglich sind. Diese Option wird in Beratungsgesprächen selten erwähnt und sollte aktiv angesprochen werden.

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Häufige Fragen

Kann mein Arbeitgeber ablehnen?

Nein. Auf die Familienhospizkarenz besteht ein Rechtsanspruch; sie ist bekanntzugeben, nicht zu beantragen.

Brauche ich eine Pflegegeldstufe?

Nein, anders als bei der Pflegekarenz ist keine Mindeststufe erforderlich.

Muss ich ganz aussetzen?

Nein. Möglich sind auch Reduktion oder bloße Änderung der Lage der Arbeitszeit bei vollem Einkommen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.