Gesundheit und Pflege

Pflegekarenzgeld beantragen: Geldleistung während der Pflegekarenz

Das Pflegekarenzgeld sichert das Einkommen während Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz. Es kommt vom Sozialministeriumservice, orientiert sich am Arbeitslosengeld und wird um Kinderzuschläge erhöht.

Ebene
Bund
Stelle
Sozialministeriumservice
Höhe
Orientiert am fiktiven Arbeitslosengeld mit Mindestbetrag und Kinderzuschlägen; bei Teilzeit anteilig. Beim Sozialministeriumservice erfragen.
Antragsfenster
Zeitnah zum Beginn der Karenz

Eckdaten

StelleSozialministeriumservice
Bemessungorientiert am Arbeitslosengeld
ZusätzlichKinderzuschläge
Auch beiFamilienhospizkarenz

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Vereinbarung zuerst abschließen

    Das Pflegekarenzgeld setzt eine bestehende Vereinbarung voraus. Ohne sie gibt es nichts zu bewilligen.

  2. Nachweise zusammenstellen

    Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Pflegegeldbescheid des Angehörigen, Nachweis der Angehörigeneigenschaft und Einkommensnachweise.

  3. Kinderzuschläge geltend machen

    Für Kinder im Haushalt erhöht sich die Leistung. Gib alle Kinder an — das wird nicht automatisch berücksichtigt.

  4. Bei Familienhospizkarenz gesondert klären

    Auch dort besteht Anspruch, allerdings mit eigenen Voraussetzungen und ohne Mindeststufe beim Pflegegeld.

  5. Verlängerung rechtzeitig beantragen

    Verlängert sich die Karenz, ist auch die Geldleistung neu zu beantragen — sie läuft nicht automatisch weiter.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Zeiträume ohne vereinbarte Karenz oder Teilzeit
  • Personen ohne ausreichende Versicherungszeiten
  • Angehörige außerhalb der gesetzlichen Definition
  • Verlängerungen ohne neuen Antrag

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Kranken- und Pensionsversicherungsschutz bestehen während des Bezugs. Das Pflegegeld des Angehörigen bleibt unberührt. Eine Erwerbstätigkeit während der Karenz ist nur eingeschränkt zulässig — vorher klären, sonst droht Rückforderung.

Nahe Angehörige weiter gefasst als erwartet

Der Kreis der nahen Angehörigen ist gesetzlich weit definiert und umfasst neben Eltern, Kindern und Ehepartnern auch Geschwister, Schwiegereltern, Stiefeltern, Lebensgefährten und teils Wahl- und Pflegeeltern. Ein gemeinsamer Haushalt ist für die Pflegekarenz nicht in jedem Fall erforderlich. Viele Menschen gehen davon aus, nicht anspruchsberechtigt zu sein, obwohl sie es sind — die Definition lohnt einen genauen Blick.

Die Leistung ersetzt nicht das volle Einkommen

Das Pflegekarenzgeld orientiert sich am Arbeitslosengeld und liegt damit deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Für Haushalte mit laufenden Fixkosten ist das eine spürbare Einschränkung, besonders wenn parallel Pflegekosten entstehen. Die Kinderzuschläge mildern das ab, ersetzen die Lücke aber nicht. Wer eine längere Pflegephase absieht, sollte deshalb Pflegeteilzeit gegen die volle Karenz rechnen — bei Teilzeit bleibt ein Teil des Erwerbseinkommens erhalten.

Einkommenslücke berechnen

budgethub.ch stellt bisheriges Einkommen, Pflegekarenzgeld und laufende Fixkosten gegenüber.

Zu budgethub.ch →

Häufige Fragen

Wer gilt als naher Angehöriger?

Der Kreis ist weit gefasst und umfasst auch Geschwister, Schwiegereltern, Stiefeltern und Lebensgefährten.

Wie hoch ist die Leistung?

Sie orientiert sich am fiktiven Arbeitslosengeld, mit Mindestbetrag und Kinderzuschlägen.

Darf ich nebenbei arbeiten?

Nur eingeschränkt. Kläre das vorher, sonst droht eine Rückforderung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.