Gesundheit und Pflege
Heilbehelfe und Hilfsmittel in Österreich: Zuschüsse der Krankenversicherung
Heilbehelfe wie Brillen und Bandagen sowie Hilfsmittel wie Rollstühle und Hörgeräte werden von der Krankenversicherung bezuschusst. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, bei teureren Produkten zusätzlich eine vorherige Bewilligung.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Zuständiger Krankenversicherungsträger
- Höhe
- Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag mit Selbstbehalt, je nach Produkt unterschiedlich. Beim Träger erfragen.
- Antragsfenster
- Bewilligung vor der Anschaffung bei teureren Produkten
Eckdaten
| Voraussetzung | ärztliche Verordnung |
|---|---|
| Bei teuren Produkten | Bewilligung vor Kauf |
| Selbstbehalt | je nach Produkt |
| Befreiung | bei Rezeptgebührenbefreiung teils auch hier |
Voraussetzungen
- Ärztliche Verordnung
- Medizinische Notwendigkeit
- Bei bestimmten Produkten: vorherige Bewilligung des Trägers
- Bezug über einen Vertragspartner oder mit Kostenerstattung
Schritt für Schritt
Verordnung einholen
Ohne ärztliche Verordnung gibt es keinen Zuschuss. Sie sollte das benötigte Produkt konkret bezeichnen.
Bewilligung vor dem Kauf klären
Bei teureren Hilfsmitteln ist eine vorherige Bewilligung erforderlich. Wer vorher kauft, bleibt auf den Kosten sitzen.
Vertragspartner wählen
Bei Vertragspartnern rechnet der Anbieter direkt mit dem Träger ab. Bei anderen musst du in Vorleistung gehen und erhältst nur eine Teilerstattung.
Selbstbehalt und Aufzahlung trennen
Der gesetzliche Selbstbehalt ist etwas anderes als eine Aufzahlung für ein höherwertiges Modell. Lass dir aufschlüsseln, welcher Teil worauf entfällt.
Befreiung prüfen
Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, ist teils auch beim Selbstbehalt für Heilbehelfe befreit. Danach ausdrücklich fragen.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Produkte ohne ärztliche Verordnung
- Anschaffungen vor erforderlicher Bewilligung
- Aufzahlungen für höherwertige Ausführungen
- Produkte außerhalb des Erstattungskatalogs
- Reparaturen außerhalb der vorgesehenen Intervalle
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Bei Pflegebedarf können Pflegegeld und Hilfsmittelversorgung nebeneinander bestehen. Für pflegebedingte Umbauten sind dagegen Landesförderungen zuständig. Das Sozialministeriumservice fördert bei Behinderung zusätzlich, etwa bei Fahrzeugadaptierungen.
Selbstbehalt oder Aufzahlung
Zwei Beträge werden regelmäßig verwechselt. Der Selbstbehalt ist der gesetzlich vorgesehene Eigenanteil an einem erstattungsfähigen Produkt — bei Befreiung von der Rezeptgebühr entfällt er teils. Die Aufzahlung entsteht dagegen, wenn du ein höherwertiges Modell wählst als das erstattungsfähige. Diese Aufzahlung trägst du immer selbst, auch bei Befreiung. Bei Hörgeräten und Brillen macht dieser Unterschied oft mehrere hundert Euro aus — lass ihn dir vor der Entscheidung schriftlich aufschlüsseln.
Bewilligung vor dem Kauf
Bei Hilfsmitteln ab einem bestimmten Wert prüft der Krankenversicherungsträger die Notwendigkeit vor der Anschaffung. Wer das Produkt vorher kauft und danach einreicht, erhält in der Regel nichts — die Prüfung ist dann gegenstandslos. Weil Anbieter gelegentlich zur sofortigen Bestellung drängen, lohnt der Hinweis, dass zuerst die Bewilligung abgewartet wird. Seriöse Anbieter kennen das Verfahren und wickeln es selbst mit dem Träger ab.
Hilfsmittelkosten planen
budgethub.ch führt wiederkehrende Anschaffungen wie Brillen und Hörgeräte als Rücklage.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Brauche ich eine Verordnung?
Ja, ohne ärztliche Verordnung gibt es keinen Zuschuss.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstbehalt und Aufzahlung?
Der Selbstbehalt ist der gesetzliche Eigenanteil, die Aufzahlung entsteht bei Wahl eines höherwertigen Modells und ist immer selbst zu tragen.
Kann ich zuerst kaufen?
Bei teureren Hilfsmitteln nicht. Ohne vorherige Bewilligung bleibst du auf den Kosten sitzen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- ASVG — Heilbehelfe, Hilfsmittel und Selbstbehalte
- Krankenversicherungsträger — Bewilligung, Vertragspartner und Erstattung
- Sozialministeriumservice — Ergänzende Förderungen bei Behinderung
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.