Gesundheit und Pflege

Rezeptgebührenbefreiung in Österreich: Antrag und Obergrenze

Es gibt zwei Wege: eine automatische Obergrenze, ab der im Kalenderjahr keine Rezeptgebühr mehr anfällt, und eine Befreiung auf Antrag bei geringem Einkommen. Die Obergrenze greift ohne Zutun, die Befreiung muss beantragt werden.

Ebene
Bund
Stelle
Zuständiger Krankenversicherungsträger
Höhe
Obergrenze als Anteil des Jahresnettoeinkommens; Befreiung bedeutet vollständigen Entfall der Gebühr.
Antragsfenster
Befreiung laufend beantragbar, Obergrenze automatisch

Eckdaten

Obergrenzeautomatisch, ohne Antrag
Befreiungauf Antrag bei geringem Einkommen
Automatisch befreitbestimmte Leistungsbezieher
Zusätzlichchronische Erkrankungen berücksichtigt

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob du automatisch befreit bist

    Bezieher bestimmter Leistungen wie Ausgleichszulage oder Sozialhilfe sind ohne Antrag befreit. Prüfe zuerst, ob das auf dich zutrifft.

  2. Bei geringem Einkommen beantragen

    Liegt das Nettoeinkommen unter der Grenze, kann eine Befreiung beantragt werden. Der Antrag geht an den Krankenversicherungsträger.

  3. Chronische Erkrankung geltend machen

    Bei chronischer Erkrankung mit erheblichem Mehraufwand gilt eine erhöhte Einkommensgrenze. Das muss ärztlich bestätigt und beantragt werden.

  4. Obergrenze im Blick behalten

    Unabhängig davon greift eine Obergrenze im Kalenderjahr, gemessen am Jahresnettoeinkommen. Sie wird über die e-card automatisch erfasst.

  5. Bei Wohnsitzwechsel und Einkommensänderung neu prüfen

    Sinkt das Einkommen, lohnt ein neuer Antrag. Er erfolgt nicht automatisch.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Einkommen über der maßgeblichen Grenze ohne chronische Erkrankung
  • Medikamente ohne Kassenzulassung
  • Privatrezepte und Wahlarztverordnungen außerhalb des Erstattungssystems
  • Zeiträume vor der Antragstellung, für die Befreiung

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Die automatische Obergrenze und die Befreiung auf Antrag ergänzen einander: Wer nicht befreit ist, profitiert dennoch von der Obergrenze. Zusätzlich bestehen Befreiungen vom Rundfunkbeitrag, Ermäßigungen bei Verkehrsverbünden und kommunale Erleichterungen bei geringem Einkommen.

Die Obergrenze wirkt automatisch

Unabhängig von jedem Antrag gilt eine jährliche Obergrenze für Rezeptgebühren, bemessen als Anteil des Jahresnettoeinkommens. Ist sie erreicht, fällt für den Rest des Kalenderjahres keine Gebühr mehr an. Die Erfassung läuft über die e-card, sodass kein Sammeln von Belegen nötig ist. Für Menschen mit vielen Medikamenten und mittlerem Einkommen ist das eine wirksame Entlastung, die vielen nicht bewusst ist — sie merken es erst, wenn in der Apotheke nichts mehr verrechnet wird.

Chronisch Kranke: erhöhte Grenze beantragen

Für Personen mit chronischer Erkrankung und dadurch bedingtem erheblichem Mehraufwand gilt eine höhere Einkommensgrenze für die Befreiung. Damit werden Haushalte erfasst, die für eine reguläre Befreiung zu viel verdienen, aber durch die dauerhafte Medikation überproportional belastet sind. Diese Regelung ist wenig bekannt und wird nur auf Antrag mit ärztlicher Bestätigung geprüft — sie gehört zu den lohnendsten Anträgen im Gesundheitsbereich.

Gesundheitskosten erfassen

budgethub.ch führt Medikamenten- und Behandlungskosten als eigene Kategorie im Jahresverlauf.

Zu budgethub.ch →

Häufige Fragen

Muss ich Belege sammeln?

Nein. Die Obergrenze wird über die e-card automatisch erfasst.

Bin ich automatisch befreit?

Bezieher bestimmter Leistungen ja. Sonst ist ein Antrag bei geringem Einkommen nötig.

Was gilt bei chronischer Erkrankung?

Dann gilt eine erhöhte Einkommensgrenze für die Befreiung. Sie muss beantragt und ärztlich bestätigt werden.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.