Gesundheit und Pflege

Pflegegeld erhöhen lassen: Antrag bei verschlechtertem Zustand

Verschlechtert sich der Zustand, kann jederzeit ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Er löst eine neue Begutachtung aus. Die Erhöhung wirkt ab dem Folgemonat der Antragstellung — Warten kostet also Geld, während sich der Bedarf bereits erhöht hat.

Ebene
Bund
Stelle
Pensionsversicherungsanstalt oder der jeweilige Träger
Höhe
Differenz zur höheren Stufe. Aktuelle Beträge auf oesterreich.gv.at prüfen.
Antragsfenster
Jederzeit, Wirkung ab dem Folgemonat

Eckdaten

AnlassVerschlechterung des Zustands
Folgeneue Begutachtung
Wirkungab dem Folgemonat
RechtswegArbeits- und Sozialgericht

Voraussetzungen

Schritt für Schritt

  1. Nicht abwarten

    Die Erhöhung wirkt ab dem Folgemonat der Antragstellung, nicht ab dem Zeitpunkt der Verschlechterung. Jeder Monat Zögern ist verloren.

  2. Veränderung dokumentieren

    Halte fest, was seit der letzten Einstufung dazugekommen ist — neue Hilfebedarfe, längere Zeiten, nächtliche Betreuung, veränderte Mobilität.

  3. Aktuelle Befunde beilegen

    Krankenhausentlassungsberichte, fachärztliche Befunde und Berichte des Pflegedienstes untermauern die Veränderung.

  4. Erneut Begleitung zur Begutachtung

    Auch bei der Nachbegutachtung gilt: Eine Person, die den Alltag kennt, sollte dabei sein und den tatsächlichen Bedarf ergänzen.

  5. Bei Ablehnung Klage prüfen

    Gegen den Bescheid ist Klage beim Arbeits- und Sozialgericht möglich. Das Verfahren ist für Betroffene weitgehend kostenfrei.

Wann es die Förderung nicht gibt

  • Zeiträume vor dem Folgemonat der Antragstellung
  • Vorübergehende Verschlechterungen unter sechs Monaten
  • Anträge ohne tatsächlich veränderten Bedarf

Kombinierbar mit anderen Förderungen?

Eine höhere Stufe verbessert zugleich den Zugang zu weiteren Leistungen: Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung setzt eine Mindeststufe voraus, ebenso mehrere Landeszuschüsse. Ein Erhöhungsantrag wirkt daher oft über die reine Differenz hinaus.

Das Risiko der Herabstufung

Eine Nachbegutachtung kann grundsätzlich auch zu einer niedrigeren Einstufung führen. In der Praxis ist das bei tatsächlich verschlechtertem Zustand selten, sollte aber bekannt sein. Wer unsicher ist, kann vorab mit einem Pflegestützpunkt, der Sozialberatung eines Krankenhauses oder einem Sozialverband besprechen, ob der Antrag realistisch ist. Diese Beratung ist kostenlos und ordnet den eigenen Eindruck sachlich ein.

Wann sich der Antrag besonders lohnt

Deutliche Anlässe sind ein Krankenhausaufenthalt mit bleibenden Folgen, ein Sturz mit Mobilitätsverlust, eine fortschreitende Demenz oder der Beginn nächtlicher Betreuung. Gerade nächtliche Hilfe wird bei der Ersteinstufung häufig nicht erfasst, weil sie damals noch nicht bestand. Sie wirkt sich auf den Stundenbedarf erheblich aus und ist einer der häufigsten Gründe für eine erfolgreiche Höherstufung.

Pflegebudget anpassen

budgethub.ch zeigt, wie sich veränderte Pflegekosten und eine höhere Stufe im Monatsbudget auswirken.

Zu budgethub.ch →

Häufige Fragen

Wirkt die Erhöhung rückwirkend?

Nein, ab dem Folgemonat der Antragstellung. Deshalb nicht zuwarten.

Kann ich herabgestuft werden?

Grundsätzlich ja. Bei tatsächlich verschlechtertem Zustand ist das aber selten.

Was tun bei Ablehnung?

Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ist möglich und für Betroffene weitgehend kostenfrei.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Passt dazu

Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.

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Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.