Rente und Alter
Ausgleichszulage in Österreich: Mindestsicherung für Pensionen
Liegt die Pension zusammen mit dem übrigen Einkommen unter dem Richtsatz, stockt die Ausgleichszulage bis zu diesem Betrag auf. Sie ist beim Pensionsversicherungsträger zu beantragen und wird nicht automatisch gewährt, wenn Einkommen aus anderen Quellen im Spiel ist.
- Ebene
- Bund
- Stelle
- Pensionsversicherungsträger
- Höhe
- Differenz zwischen Gesamteinkommen und dem geltenden Richtsatz, gestaffelt nach Haushaltssituation.
- Antragsfenster
- Mit dem Pensionsantrag oder später, Wirkung eingeschränkt rückwirkend
Eckdaten
| Prinzip | Aufstockung auf den Richtsatz |
|---|---|
| Gestaffelt | nach Haushaltssituation |
| Angerechnet | Einkommen und teils Unterhalt |
| Zusätzlich | Pensionsbonus bei langen Versicherungszeiten |
Voraussetzungen
- Bezug einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Gesamteinkommen unter dem geltenden Richtsatz
- Offenlegung aller Einkommen im Haushalt
Schritt für Schritt
Mit dem Pensionsantrag mitbeantragen
Am einfachsten wird die Ausgleichszulage gemeinsam mit der Pension beantragt. Später ist es möglich, wirkt aber nur eingeschränkt rückwirkend.
Alle Einkommen angeben
Neben der Pension zählen weitere Einkünfte, teils auch das Einkommen des Partners im gemeinsamen Haushalt. Unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen.
Richtsatz für die Haushaltssituation prüfen
Für Alleinstehende, Paare und mit Kindern gelten unterschiedliche Richtsätze. Änderungen der Haushaltssituation sind zu melden.
Pensionsbonus prüfen
Bei besonders langen Versicherungszeiten gilt ein erhöhter Richtsatz. Das ist gesondert zu prüfen und wird nicht immer von selbst angewandt.
Begleitende Befreiungen nutzen
Mit der Ausgleichszulage sind in der Regel Rezeptgebührenbefreiung und ORF-Beitragsbefreiung verbunden — teils automatisch, teils auf Antrag.
Wann es die Förderung nicht gibt
- Personen ohne Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
- Gesamteinkommen über dem Richtsatz
- Zeiträume ohne Antrag oder außerhalb der Rückwirkung
- Nicht offengelegte Einkommen — dort drohen Rückforderungen
Kombinierbar mit anderen Förderungen?
Mit der Ausgleichszulage sind Rezeptgebührenbefreiung und ORF-Beitragsbefreiung samt gekoppelter Abgabenbefreiung verbunden. Pflegegeld wird nicht angerechnet. Wohnbeihilfe des Landes kann zusätzlich zustehen.
Ein erhöhter Richtsatz für lange Versicherungszeiten
Für Personen mit besonders vielen Versicherungsjahren gilt ein höherer Richtsatz, sodass die Aufstockung entsprechend großzügiger ausfällt. Diese Regelung honoriert lange Erwerbsbiografien mit niedrigen Einkommen. Sie wird nicht in jedem Fall von selbst angewandt, insbesondere wenn der Versicherungsverlauf Lücken aufweist, die eigentlich geschlossen werden könnten. Eine vorherige Kontenklärung kann deshalb unmittelbar auf die Höhe der Ausgleichszulage durchschlagen.
Was mit der Zulage zusammenhängt
Der Bezug öffnet mehrere weitere Entlastungen: Befreiung von der Rezeptgebühr, Befreiung vom ORF-Beitrag samt gekoppelter Abgabenbefreiung auf der Energierechnung sowie kommunale Ermäßigungen über Sozial- oder Mobilpässe. Vieles davon läuft nicht automatisch, sondern muss unter Vorlage des Bescheids beantragt werden. Wer den Bescheid erhält, sollte diese Liste gezielt abarbeiten — in Summe entlastet das ein knappes Pensionsbudget spürbar.
Pensionsbudget führen
budgethub.ch bildet Pension, Zulage und Befreiungen als vollständige Monatssicht ab.
Zu budgethub.ch →Häufige Fragen
Wird das Einkommen meines Partners angerechnet?
Bei gemeinsamem Haushalt in der Regel ja. Es gilt dann ein eigener Richtsatz für Paare.
Wird Pflegegeld angerechnet?
Nein, das Pflegegeld bleibt außer Betracht.
Was hängt noch daran?
Rezeptgebührenbefreiung, ORF-Beitragsbefreiung und kommunale Ermäßigungen — teils gesondert zu beantragen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- ASVG — Ausgleichszulage, Richtsätze und Anrechnung
- Pensionsversicherungsanstalt — Antrag und Berechnung
- oesterreich.gv.at — Aktuelle Richtsätze
Passt dazu
Redaktionell aufbereitete Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Förderhöhen sind Richtwerte und hängen von Bundesland, Gemeinde und Jahresbudget ab — prüfe den aktuellen Stand bei der genannten Stelle.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum und schreibt über Budgetplanung, Steuern und digitale Finanztools. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmäßig aktualisiert.